Statuten

Art. 1 Zweck des Vereins
Die Bibliothek Berneck mit Sitz in Berneck ist ein Verein im Sinne von Art. 60 - 79 ZGB. Ihr Zweck ist die Förderung der Jugend- und Erwachsenenbildung als sinnvolle Freizeitgestaltung. Sie übernimmt Aufgaben, die im Rahmen des Bedürfnisses diesem Zwecke nachkommen.

Art. 2 Mitgliedschaft
Mitglieder der Bibliothek Berneck können sein:

  1. Korporationen
  2. Betriebe und juristische Personen
  3. Einzelmitglieder

Art. 3 Finanzielles
Die Korporationen entrichten einen jährlichen Beitrag.

  1. Betriebe, juristische Personen und Einzelmitglieder leisten einen vom Verein zu bestimmenden Mindestbeitrag.
  2. Die Bibliothek Berneck ist berechtigt, Beiträge von Institutionen sowie staatliche Beiträge und Vergabungen entgegenzunehmen.

Art. 4 Austritt
Der Austritt aus der Bibliothek Berneck kann nur auf Ende eines Rechnungsjahres erfolgen.

Art. 5 Organe der Bibliothek Berneck

  1. Hauptversammlung
  2. Vorstand
  3. Arbeitsausschüsse
  4. Kontrollstelle

Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Die einzelnen Mitglieder sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.

Art. 6 Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung findet jedes Jahr innert 5 Monaten nach Schluss des Rechnungsjahres statt. Sie behandelt folgende Geschäfte:

  1. Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  2. Genehmigung des Arbeitsprogramms
  3. Genehmigung des Jahresbudgets
  4. Wahl des Vereinspräsidenten
  5. Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
  6. Wahl der Kontrollstelle
  7. Abänderung oder Ergänzung der Statuten
  8. Auflösung der Bibliothek

Anträge zuhanden der Hauptversammlung müssen mindestens zwei Wochen vor deren Abhaltung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.

Art. 7 Stimmrecht, Beschlüsse und Wahlen
Jedes Einzelmitglied ist an der Hauptversammlung stimmberechtigt. Die Korporationen, Betriebe und juristischen Personen haben an der Hauptversammlung Anrecht auf zwei stimmberechtigte Vertreter. Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handmehr, wenn die Versammlung nicht geheime Abstimmung beschliesst.

Art. 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vereinspräsidenten und 4-8 weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Korporationen, die einen Grossteil der Kosten der Bibliothek Berneck tragen, sollen darin angemessen vertreten sein. In den Aufgabenbereich des Vorstandes fallen folgende Geschäfte:

  1. Einberufung der Hauptversammlung
  2. Vorbereitung der Geschäfte der Hauptversammlung
  3. Aufstellung des Jahresbudgets und des Arbeitsprogramms
  4. Aufstellung von Reglementen
  5. Organisation und Festlegung des Aufgabenbereichs der Arbeitsausschüsse
  6. Wahl der Arbeitsausschüsse
  7. Festsetzung der Entschädigungen

Art. 9 Arbeitsausschüsse
Die Arbeitsausschüsse sind zuständig für die Ausführung einzelner Projekte und deren Betrieb. Sie besorgen die laufenden Geschäfte, bereiten die vom Vorstand und Hauptversammlung zu behandelnden Geschäfte vor und vollziehen deren Beschlüsse. Die Arbeitsausschüsse bestehen je nach Umfang der Arbeiten aus 3 - 7 Personen, wobei mindestens eine dem Vorstand angehören muss.

Art. 10 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle, bestehend aus 2 Revisoren und 1 Ersatzrevisor, prüft die Jahresrechnung und begutachtet die Arbeiten des Vorstandes. Sie hat darüber der Hauptversammlung schriftlich Bericht und Antrag zu erstatten.

Art. 11 Unterschrift
Die rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins führen der Präsident und ein weiteres Vorstandsmitglied kollektiv.

Art. 12 Finanzen
Für die finanziellen Verbindlichkeiten haftet allein das Vereinsvermögen.

Art. 13 Statutenänderungen und Auflösung der Bibliothek Berneck
Statutenänderungen sowie Auflösung des Vereins können nur mit Zweidrittel-Mehrheit der an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung bestimmt die Hauptversammlung über die Verwendung des allfälligen Vermögens, wobei dieses nur einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung in der Gemeinde oder Region zugewendet werden darf.

Vorstehende Statuten sind in der vorliegenden Fassung von der Hauptversammlung der Bibliothek Berneck am 15.03.2000 genehmigt worden und treten sofort in Kraft. Sie ersetzten die Statuten vom 20.04.1993.

Berneck, 15.03.2000

Der Präsident                                Die Aktuarin
Bernhard Litscher                           Erika Schwendener