Benutzerordnung

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  1. Die Trägerschaft ist der "Verein Bibliothek Berneck". Sie wird durch Beiträge von Korporationen und Sponsoren aus der Gemeinde und der Region finanziert.
  2. Die Bibliothek Berneck ist öffentlich und steht während den allgemeinen Oeffnungszeiten allen Einwohnern von Berneck und den umliegenden Gemeinden zur Verfügung.
  3. Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahresgebühr erhoben, die die Ausleihe von Büchern, DVD und Tonträgern ohne zusätzliche Kosten erlaubt. Es kann auch eine Punktekarte erworben werden. 
  4. Die Ausleihfrist für Bücher und Tonträger beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung um weitere 4 Wochen ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die Ausleihfrist für DVD beträgt 1 Woche.
  5. Alle Medien können vorbestellt werden.
  6. Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.
  7. Kunden und Kundinnen sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden. In der Regel bezahlt der Benutzer den Neupreis und eine Bearbeitungsgebühr. 
  8. Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Es haftet in jedem Fall die Person, auf deren Name die Ausleihe erfolgte. 
  9. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Hardware, Software oder Daten, die durch die Nutzung von ausgeliehenen elektronischen Medien entstehen. 
  10. Die Bibliothek ist ein ruhiger Ort. Rauchen und Essen sind in der Bibliothek untersagt. Das Tragen von Inline-Skates in der Bibliothek ist nicht gestattet. Haustiere sind grundsätzlich nicht in die Bibliothek mitzunehmen.
  11. Bei Missbrauch kann das Bezugsrecht vorenthalten werden.
  12. Weitere Hinweise enthält die Gebührenordnung. 

Die Kunden/Kundinnen anerkennen mit der Einschreibung die Benutzerordnung und die Gebührenordnung der Bibliothek.

Berneck, August 2013